Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Lily Metzker Creative Retouch & Design (nachfolgend LM genannt) und dem Auftraggeber, der die Dienste von LM in Anspruch nimmt.
Sie sind integrierter Bestandteil jedes Vertragsverhältnisses und jedes Angebots von LM.
Allfällig vorhandene AGB des Auftraggebers werden ausdrücklich wegbedungen.
Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform.
Die Auftragserteilung kann mündlich, schriftlich per E-Mail oder Brief erfolgen und setzt voraus, dass diese AGB gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden.
Wird ein erteilter Auftrag durch den Auftraggeber reduziert oder annulliert, hat LM Anspruch auf Verrechnung aller bisher geleisteten Arbeitsstunden. Von pauschal offerierten Aufträgen werden 75% des Honorars verrechnet.
Der Auftraggeber hat darüber hinaus sämtliche entstandenen Unkosten und Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, auf Anfrage hin von LM jederzeit über den Stand der Arbeiten informiert zu werden.
Bei durch den Auftraggeber angelieferten Daten und Dokumenten, welche LM zur Weiterbearbeitung dienen, geht LM davon aus, dass die Berechtigungen zur sinngemässen Verwendung vorliegen (dies betrifft namentlich Urheber-, Marken- und Designrechte) und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, verpflichtet sich der Auftraggeber, LM diesbezüglich vollumfänglich schadlos zu halten.
Der Auftraggeber unterstützt LM bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen anhand rechtzeitiger, klarer Instruktionen sowie Weiterleitung notwendiger Informationen und Unterlagen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrags zugestellten Dokumente auf Fehler zu prüfen und innerhalb der angegebenen Frist schriftlich freizugeben. Telefonisch aufgegebene Korrekturen leiten keine Rechtswirkung ab. LM haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Wird vereinbart, dass auf eine Prüfung seitens des Auftraggebers verzichtet wird, trägt er das ganze Risiko.
Die von LM erbrachten Leistungen sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von fünf Arbeitstagen zu erfolgen.
LM verpflichtet sich, den ihm übertragenen Auftrag sorgfältig, verantwortungsbewusst und termingerecht zu erledigen.
LM behandelt projektbezogene Informationen stets vertraulich.
LM ist berechtigt, seine Urheberschaft an den von ihm geschaffenen Werken in einer von ihm festgelegten Form zu bezeichnen. Der Auftraggeber hat dieser Form Folge zu leisten.
Verletzt der Auftraggeber die Vereinbarungen des Auftrags, kann LM den Auftrag frist- und entschädigungslos auflösen.
LM ist berechtigt, im Rahmen der Umsetzung des Auftrags Dritte beizuziehen.
Hält sich der Auftraggeber nicht an vereinbarte Termine oder vertragliche Verpflichtungen, ist LM berechtigt, das Vertragsverhältnis vollumfänglich und per sofort aufzuheben.
LM ist berechtigt, jederzeit Teilrechnungen für geleistete Arbeiten und Aufwände zu stellen.
LM nimmt bei eigens geschaffenen Werken keine rechtlichen, namentlich keine urheber-, marken- und/oder designrechtlichen Abklärungen vor. Somit kann LM allfällige Kollisionen mit bereits bestehenden (immaterialgüter-) rechtlichen Ansprüchen Dritter nicht ausschliessen.
Das Nutzungsrecht an Arbeiten, die nicht fertiggestellt und/oder nicht vollständig bezahlt sind, bleibt bei LM.
LM haftet mit Schaffung seiner Werke nicht für allfällige Verletzungen bestehender Immaterialgüterrechte.
LM haftet bis maximal 10% der Einzelauftragssumme, jedoch maximal bis CHF 5 000.
LM haftet nicht für indirekte Schäden und Folgeschäden sowie für Leistungen von beigezogenen Dritten.
LM haftet nicht für fehlerhafte Druckerzeugnisse.
Sind keine Pauschalbeträge oder anderweitige Stundenansätze vereinbart worden, ist das Honorar von LM nach folgenden Stundenansätzen zu entschädigen: Retusche CHF 150 / Design CHF 120.
Das Honorar von LM versteht sich, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, in Schweizer Franken zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 8.1%.
Ein Mehraufwand von 10% des offerierten Gesamtauftragsvolumens wird durch Annahme der Offerte gedeckt, ansonsten ist das schriftliche Einverständnis des Auftraggebers erforderlich.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist eine einzige Korrekturrunde im Gesamtauftrag integriert. Autorkorrekturen (vom Auftraggeber verursachte, nicht offerierte Zusatzleistungen) werden dem Auftraggeber verrechnet.
Rechnungen gelten als genehmigt, sofern sie nicht innert 10 Tagen beanstandet werden. Zahlbar sind sie, wenn nichts anderes vereinbart wurde, innert 14 Tagen.
Der Auftraggeber verzichtet darauf, Forderungen von LM mit eigenen Forderungen zu verrechnen.
Sämtliche Urheberrechte an den durch LM geschaffenen Werken verbleiben ausschliesslich bei LM.
Nutzungsrechte durch den Auftraggeber werden ihm erst mit der vollständigen Bezahlung des Auftrags eingeräumt. Die von LM geschaffenen Werke dürfen nur im Rahmen der im Auftrag vereinbarten Nutzung verwendet werden.
LM hat das Recht, sämtliche Arbeiten als Referenz zeitlich unbeschränkt in allen Medien zu verwenden und zu veröffentlichen.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.
Für das Vertragsverhältnis zwischen LM und dem Auftraggeber ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar unter Ausschluss des internationalen Kollisionsrechts.